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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d) im Referat 74 - Zentrale Bußgeldstelle
Bundespolizeipräsidium · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt, Germany
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Tätigkeitsprofil:
Wir Sind Sicherheit
– ob an Land, in der Luft oder auf See. Gemeinsam sind wir ein Team mit und ohne Uniform. Werden Sie Teil einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands und wirken Sie aktiv mit über 55.000 Kolleginnen und Kollegen an der Sicherheitsstruktur mit. Sie wollen mit Ihrem Job mehr bewegen und Sicherheit gewährleisten? Als große Sicherheitsbehörde bieten wir Ihnen dafür alle Chancen und Möglichkeiten, denn bei uns wirken Sie aktiv an der deutschen Sicherheitsarchitektur mit. Dem Referat 74
- Zentrale Bußgeldstele, des Bundespolizeipräsidiums obliegt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zuständigekitsbereich der Bundespolizei. Ihr Aufgaben umfassen:Führung und Organisation des Teams der Servicestelle am Dienstort Halle (Saale) mit derzeit 11 MitarbeitendenVerwaltung des Vorgangsbearbeitungssystems @rtus-Bund einschließlich Vorgangsverteilung für die Zentrale BußgeldstelleHaushaltsdurchführung und -überwachung der Einnahmen und AusgabenOrganisation und Leitung des Geschäftsbetriebes in der Poststelle und Registratur Anforderungsprofil: Sie haben die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und Sie sind bereits Regierungsinspektor/-in oder Sie haben:ein erfolgreich mit Diplom (FH) oder Bachelor abgeschlossenes Studium in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Public Management, Public Administration, Verwaltungsmanagement, Öffentliches Recht oder Wirtschaftsrecht eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufserfahrung in einem der genannten Bereicheam Tage der Einstellung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendeteine deutsche, EU/EWR-Staatsbürgerschaft Das ist für Sie selbstverständlich:Sie sind bereit, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des deutschen Grundgesetzes einzutretenSie sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenSie leben in geordneten wirtschaftlichen VerhältnissenSie sind gesundheitlich für die Ausübung der Tätigkeit geeignet Was wir bieten: Gut versorgt
- Als Bundesbehörde bieten wir Ihnen ein sicheres und regelmäßiges Gehalt. Da Sie individuelle Voraussetzungen mitbringen, können sich Ihre Verdienstmöglichkeiten unterscheiden. Unter dem folgenden Link erfahren Sie alle Einzelheiten: Work-Life-Balance
- 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in verschiedenen Modellen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Flexibilität
- Die Bundespolizei will eine möglichst flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Aus diesem Grund können Sie Ihre Arbeit in einem Zeitfenster von 06:00 Uhr bis 22:00 leisten. Obendrein
- Für die verantwortungsvolle Tätigkeit bei einer Sicherheitsbehörde bietet die Bundespolizei eine Stellenzulage in Höhe von 110 Euro. Hinweise: GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI
- Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen. Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sicherheit kennt keine Unterschiede
- Bei uns zählt, was Sie können
- unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität. Sie sind bereits verbeamtet? Außerhalb der Bundespolizei steht zur Unterlegung des ausgeschriebenen Dienstpostens lediglich eine Planstelle der Wertigkeit der Bes.Gr. A 9g BBesO zur Verfügung. Bewerberinnen/Bewerber externer Behörden können demzufolge nur bis zur Bes.Gr. A 9g BBesO Berücksichtigung finden. Für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis oder eine Versetzung in den Bundesdienst dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sofern wir Sie noch nicht direkt in ein Beamtenverhältnis berufen können, ist eine befristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter vorgesehen, die Eingruppierung erfolgt in die EG 9c. Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter